Betriebliche Kranken­ver­si­che­rung

Betriebliche Krankenversicherung

Belohnen Sie Ihre Mitarbeiter 

Die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung funktioniert ganz einfach: Als Arbeitgeber spendieren Sie Ihren Mitarbeitern einen privaten Krankenzusatzschutz, der die Leistungslücken der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung finanziell schließt – zum Beispiel beim Zahnersatz und bei Sehhilfen, in der Klinik und beim Heilpraktiker, durch ein festes Krankentagegeld und einen leistungsstarken Auslandskrankenschutz.

Profitieren Sie selbst von einer betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung

Als Geschäftsführer oder Inhaber können Sie sich selbst, als auch ihre Angehörigen über die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung absichern. Sie sind gesetzlich krankenversichert und ärgern sich über lange Wartezeiten wegen eines Termins beim Facharzt? Sie hätten gerne im Krankenhaus ein Einzel- oder Zwei-Bettzimmer und Anspruch auf eine Versorgung "nach der ärztlichen Kunst" (wie ein privat-Versicherter) und nicht entsprechend der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung,  wonach "die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten." (vgl. SGB V, Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 und 2). Dann können Sie ihre eigene Versorgung durch eine bKV erheblich verbessern und das zu äußerst günstigen Konditionen. Privat-Versicherte können ihre Selbstbeteiligung erhöhen und den ersparten Beitrag für einen Beitragsreduzierungstarif im Alter nutzen und den Selbst­behalt oder einen erheblichen Teil davon kostengünstig über die bKV abdecken

Imagegewinn für Ihr Unternehmen
Mit einer betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung bieten Sie Ihren Beschäftigten eine attraktive Extraleistung zusätzlich zum Gehalt. So gewinnen Sie gute Mitarbeiter, binden die bestehende Belegschaft an die Firma, beweisen soziales Engagement für Ihr Personal und fördern so das positive Image des Unternehmens. Der Verwaltungsaufwand der betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung ist denkbar gering, die Beiträge können Sie als Betriebsausgaben steuermindernd verbuchen.

Ausgezeichnete Alternative zur Gehaltserhöhung
Aus Sicht Ihrer Mitarbeiter ist die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung eine lukrative Alternative zur Gehaltserhöhung. Denn wegen der Steuer- und Sozialversicherungsabzüge kommen von einer Bruttolohn-Erhöhung oft nur 60 Prozent auf dem Gehaltskonto an. Wenn Sie die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung für mehrere Mitarbeiter abschließen, können Sie kostengünstige Gruppenangebote nutzen. Ehepartner und Kinder Ihrer Arbeitnehmer sind je nach Tarif mitversichert. Verlässt ein Mitarbeiter den Betrieb, kann er seine Police problemlos selbst weiterführen.


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